Im Rahmen der Attestleistung ist der Prüfer bestrebt, ausreichende und geeignete Nachweise zu erlangen, um eine Schlussfolgerung zu formulieren, die dazu dient, das Vertrauen der erwarteten Nutzer, die nicht die verantwortliche Partei sind, in das Ergebnis der Bewertung oder Beurteilung des Auftragsgegenstands anhand der Kriterien zu erhöhen.