Audit der EU-Projekte

Bei einem externen Audit eines Projekts handelt es sich um eine andere Attestleistung, die von einer Prüfung oder einem Review abweicht. Ihr Ziel besteht darin, mit angemessener oder begrenzter Sicherheit festzustellen, dass die Information über den Auftragsgegenstand keine wesentlichen Falschangaben enthält. Wir führen Audits von EU-Projekten unter Berücksichtigung der geltenden Rechtsakte der Europäischen Union und der polnischen Vorschriften durch.

Wir legen den Umfang der Audits in Absprache mit dem Kunden fest. In Abhängigkeit von den Bedürfnissen kann sich ein Audit auf folgende Aspekte beziehen:

  • Überprüfung der Funktionsweise der Verwaltungs- und internen Kontrollsysteme unter besonderer Berücksichtigung der Kontrolle der Projektdurchführung und der Ausgaben,
  • eine Risikobeurteilung für das Projekt,
  • Überprüfung der Projektdurchführung im Hinblick auf die Einhaltung der Vertrags- und Programmrichtlinien sowie der gesetzlichen Bestimmungen,
  • Bewertung der ordnungsgemäßen Anwendung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge,
  • Überprüfung der Übereinstimmung der durchgeführten Aktivitäten mit der Projektbeschreibung sowie dem materiellen und finanziellen Zeitplan,
  • Beurteilung, inwieweit die materiellen und finanziellen Ziele des Projekts erreicht wurden,
  • Prüfung der Korrektheit des Rechnungsführungssystems, des Berichtswesens und der Berichterstattung über die Projektdurchführung,
  • Analyse der Korrektheit der Nachweisfhrung für die getätigten Ausgaben,
  • Überprüfung der Ausgaben hinsichtlich ihrer Eignung,
  • Überprüfung der Anwendung der Regeln, die mit der Übermittlung der Informationen und mit der Promotion zusammenhängen.

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