Im Rahmen der Attestleistung ist der Prüfer bestrebt, ausreichende und geeignete Nachweise zu erlangen, um eine Schlussfolgerung zu formulieren, die dazu dient, das Vertrauen der erwarteten Nutzer, die nicht die verantwortliche Partei sind, in das Ergebnis der Bewertung oder Beurteilung des Auftragsgegenstands anhand der Kriterien zu erhöhen.
Wir legen den Umfang der Attestleistungen in Absprache mit dem Kunden fest. Im Rahmen der Attest-Dienstleistungen bieten wir u.a. Folgendes an:
Überprüfung des Umstellungsplans der Gesellschaft (Handelsgesellschaftengesetzbuch),
Überprüfung der Buchführung und der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Handelsgesellschaftengesetzbuch),
Überprüfung des beizulegenden Zeitwerts von Vermögenswerten, die Gegenstand einer Einlage in eine Aktiengesellschaft sind (Handelsgesellschaftengesetzbuch).