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Haben Sie bereits Erfahrung und möchten Sie sich weiterentwickeln? Sehen Sie, was wir Ihnen anbieten können!

Aktuelle Stellenangebote:

Unabhängig vom laufenden Bewerbungsverfahren laden wir Sie im Zusammenhang mit der kontinuierlichen Entwicklung unseres Unternehmens und des Bedarfs an qualifizierten Mitarbeitern herzlich ein, uns Ihre Bewerbung zukommen zu lassen. Wenn wir nach neuen Mitarbeitern suchen werden, wird Ihr Lebenslauf bereits in unserer Datenbank gespeichert sein.

Wenn Sie unser Team verstärken möchten, senden Sie bitte Ihren Lebenslauf an:  rekrutacja@ecovis.pl

Vergessen Sie nicht, folgende Klausel in Ihre Bewerbung aufzunehmen: „Ich stimme der Verarbeitung meiner persönlichen Daten für aktuelle und zukünftige Bewerbungsprozesse durch ECOVIS Poland Sp. z o. o. zu“

Bitte beachten Sie, dass der Administrator der Daten die ECOVIS Poland Sp. z o. o. mit Sitz in Warschau (02-651), ul. Garażowa 5A ist. Ihre personenbezogenen Daten werden in dem in den arbeitsrechtlichen Vorschriften angegebenen Umfang für laufende und künftige Bewerbungsverfahren verarbeitet. Die Bereitstellung anderer Daten, soweit sie nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, wird als Einwilligung in die Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten betrachtet. Ihre Einwilligung ist in diesem Fall freiwillig und die so ausgedrückte Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

Sie haben das Recht:

  1. auf Ihre Daten zuzugreifen und ihre Kopien zu erhalten,
  2. Ihre personenbezogenen Daten zu berichtigen (korrigieren),
  3. die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu beschränken,
  4. Ihre personenbezogenen Daten zu löschen,
  5. eine Beschwerde beim Präsidenten des Amtes für den Schutz personenbezogener Daten (poln. UODO) einzureichen (an die Adresse des Amtes für den Schutz personenbezogener Daten, u Stawki 2, 00-193 Warszawa).

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt in Übereinstimmung mit folgednen Recchtsakten:

  1. Art. 221 des Gesetzes vom 26. Juni 1974 Arbeitsgesetzbuch (d.h. GB 2020, Pos. 1320) (nachfoolgend: Arbeitsgesetzbuch) und die Verordnung des Ministeriums für Familie, Arbeit und Sozialpolitik vom 10. Dezember 2018 über die Arbeitnehmerdokumentation (GB 2018, Pos. 2369),
  2. Art. 221 § 1 Pkt. 4–6 des Arbeitsgesetzbuch im Zusammenhang mit Art. 6 Abs. 1 Pkt. b der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (GB EU L 119 vom 04.05.2016, Seite 1, mit nachträglichen Änderungen) (nachfolgend: DSGVO). Im Falle der in Art. 221 § 1 Abs. 1-3 des Arbeitsgesetzbuches genannten Daten stellt Art. 6 Abs. 1 Pkt. c von DSGVO die Grundlage dar.

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